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   VG Berlin, 12.10.1999 - 27 A 403.98   

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VG Berlin, 12.10.1999 - 27 A 403.98 (https://dejure.org/1999,17301)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.10.1999 - 27 A 403.98 (https://dejure.org/1999,17301)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. Oktober 1999 - 27 A 403.98 (https://dejure.org/1999,17301)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 603
  • NVwZ 2000, 461 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2016 - 13 LB 143/16

    Diebstahl; Ersatzvornahme; Kosten der Ersatzvornahme; Kraftfahrzeug; Kraftstoff;

    Der vorliegende Fall liegt anders als die Fälle entwendeter Fahrzeuge, die von den Dieben später in verkehrsordnungswidriger Weise abgestellt worden sind und daher auch nach Wiederaufleben der Verantwortlichkeit des Eigentümers oder Halters eine ordnungsrechtliche Gefahr darstellen (vgl. dazu: OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 20.09.1988 - 7 A 22/88 -, DÖV 1989, 173; VG Berlin, Urt. v. 12.10.1999 - 27 A 403/98 -, NJW 2000, 603).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2016 - 13 LA 67/16

    (Keine) Verantwortlichkeit des Kraftfahrzeugbesitzers für durch Kraftstoffdiebe

    Aus diesem Grunde liegt der Fall auch anders als die Fälle entwendeter Fahrzeuge, die von den Dieben später in verkehrsordnungswidriger Weise abgestellt worden sind und daher auch nach Wiederaufleben der Verantwortlichkeit des Eigentümers oder Halters eine ordnungsrechtliche Gefahr darstellen (vgl. dazu: OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 20.09.1988 - 7 A 22/88 -, DÖV 1989, 173; VG Berlin, Urt. v. 12.10.1999 - 27 A 403/98 -, NJW 2000, 603).
  • VG Berlin, 17.10.2014 - 14 K 118.14

    Gebührenerhebung für einen bereits in Auftrag gegebenen aber nicht durchgeführten

    Hierdurch ist die im Falle einer unberechtigten Nutzung eines Fahrzeugs durch einen Dritten (wie etwa im Falle eines Diebstahls, vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 12. Oktober 1999 - VG 27 A 403.98 -) nach § 14 Abs. 3 Satz 2 ASOG vorübergehend entfallene Verantwortlichkeit wieder auf den Halter zurückgefallen; ein besonderer Besitzbegründungsakt des Eigentümers ist nicht erforderlich (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 27. Juni 1991 - Bf II 38/90 - juris Rn. 19 ff.; OVG Koblenz, Urteil vom 20. September 1988 - 7 A 22/88 - NVwZ-RR 1989, 300 ).

    Diese nicht nur in Berlin sondern polizei- und ordnungsrechtlich bundesweit geltende umfängliche einsichts- und verschuldensunabhängige Zustandsverantwortlichkeit des Eigentümers ist eine zulässige Ausgestaltung des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes: Demjenigen, der die Vorteile aus einer Sache zieht, kann gesetzlich auch die Pflicht zur Tragung der Lasten auferlegt werden, welche aus der Sache resultieren (VG Berlin, Urteil vom 12. Oktober 1999 - VG 27 A 403.98 -).

  • VG Halle, 19.11.2003 - 5 B 66/03
    Die Haftung des Grundstückseigentümers ist nur so lange ausgeschlossen, wie die Sache sich tatsächlich in der Gewalt des Dritten befindet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20. September 1988 - 7 A 22/88 - NVwZ-RR 1989, 300; OVG Hamburg, Urt. v. 27. Juni 1991 - OVG Bf II 38/90 - NJW 1992, 1909 [OVG Hamburg 27.06.1991 - Bf II 38/90] ; VG Berlin, Urt. v. 12. Oktober 1999 - 27 A 403/98 - NJW 2000, 603).
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